Strukturierter Qualitätsbericht - § 137 SGB V
Seit dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber alle Kliniken in Deutschland dazu verpflichtet einen strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) zu verfassen.
Hier soll transparent und für alle Kunden, gleich ob Patient, Kostenträger oder Krankenversicherung, offen dargelegt werden, welche Qualität das jeweilige Krankenhaus erbringt. Man versucht auf diesem Weg die Qualität transparent und dadurch messbar zu machen.Â
Bis heute gab es inhaltliche Optimierungen des Berichts, deshalb wundern Sie sich bitte nicht, wenn der Aufbau des Berichts über die Jahre hinweg variiert. In die Berichte fließen Verbesserungsvorschläge von allen Seiten ein. Nach wie vor wird jedoch aus Patientensicht, wie unabhängige Umfragen und Studien belegen, die Lesbarkeit für den Laien bemängelt.
Machen Sie sich am besten selbst einen Eindruck:
Sie können die einzelnen Berichte auf der rechten Seite ansehen oder downloaden. Sie spiegeln die Jahre 2004, 2006, 2008 und 2010 wieder, welche sogenannte Berichtsjahre darstellen und immer rückwirkend geschrieben werden. Sprich im Jahr 2011 wird der Bericht für das Jahr 2010 veröffentlicht. Der nächste Strukturierte Qualitätsbericht 2010 ist aktuell.
Haben Sie nähere Fragen hierzu, dürfen Sie diese gerne per Mail an uns stellen.Â
Stand: Juli 2011
